Bau.Hotel.
Development


Wir verstehen uns als Best Practice Beratungsunternehmen mit einem klaren Fokus auf die Bereiche Bau, Hotels und Development. Dabei kommt uns als langjährig etablierte Berliner Kanzlei der interdisziplinäre Ansatz zugute.

Gemeinsam mit unseren Mandanten ganzheitlich wirtschaftliche, rechtliche und technische Lösungen zu erarbeiten, ist unser Schlüssel für die Beratung von Unternehmen und Family Offices.

Baubegleitende
Rechtsberatung


Die rechtliche Betreuung komplexer Bauvorhaben steht im Mittelpunkt der Beratungstätigkeit von PIETSCHMANN Legal. Dazu zählen u.a. Großprojekte der Verkehrsinfrastruktur wie Bahnanlagen, Flughafenbauten und Straßenbrücken, aber auch Kraftwerke, Hotels, Fußballstadien und Messebauten. Kennzeichend für derartige Projekte ist die enge Verflechtung von rechtlichen, technischen und baubetrieblichen Problemen, die sich erfolgreich nur “aus einer Hand” lösen lassen. Wir erbringen daher unsere Dienstleistungen schon seit vielen Jahren in ständiger Kooperation mit Ingenieuren und Baubetrieblern. Mit unserem Kooperationspartner Fiedler Beratende Ingenieure teilen wir dieselben Büroräume und ermöglichen so eine permanente integrierte Projektarbeit von Anwälten und Ingenieuren – ein Alleinstellungsmerkmal unserer Kanzlei!

Die ausgeprägte Praxisorientierung kennzeichnet auch die Schwerpunkte unserer Beratungstätigkeit. Im Mittelpunkt stehen neben der Vertragsgestaltung die Abwicklung von Bauvorhaben, insbesondere die Erstellung und Verhandlung von Sach- und Terminnachträgen. Vorrang hat im Interesse aller Beteiligten immer das Ziel einer gütlichen Einigung. Verhandlungsziele lassen sich nur dann erfolgreich durchsetzen, wenn die Begründung der vertraglichen Ansprüche sowohl rechtlich als auch technisch und baubetrieblich höchsten professionellen Anforderungen genügt. Dieses gewährleistet unser fachübergreifender integrierter Beratungsansatz. Das gleiche gilt aber auch dann, wenn rechtliche Auseinandersetzungen sich nicht vermeiden lassen und Gerichte in Anspruch genommen werden müssen. Hier stehen wir unseren Mandanten mit unserer umfangreichen Prozesserfahrung zur Verfügung.

Bauwirtschaft
privates Baurecht


Wir zählen seit mehr als 17 Jahren zu den anerkannten Beratern der Bauindustrie und mittelständischen Bauwirtschaft. Diese Positionierung im Markt führte jedoch nie zu einer einseitigen „Klientelberatung“.

Wir unterstützen Sie bei Fragestellungen auf den Gebieten der VOB/A, VOB/B und HOAI. Dazu gehört insbesondere die qualifizierte, auf Sie zugeschnittene Beratung bei Vertragsentwürfen und -verhandlungen sowie die Prüfung von Verträgen und allen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben aufkommenden Fragestellungen. Das Pietschmann-Team beschreitet mit Ihnen nicht nur Wege der gerichtlichen Auseinandersetzung, sondern selbstverständlich auch Wege der außergerichtlichen Schlichtung von Streitigkeiten.

Projekt-
entwicklung


Sie erkennen die Wertschöpfungspotentiale – wir entwickeln hierzu das rechtliche Konzept und setzen es gemeinsam mit Ihnen um. Nicht die rechtlichen Randbedingungen sind Ausgangspunkt, sondern die Realisierung der (immobilien-) wirtschaftlichen Vorstellungen unserer Mandanten ist unser Focus.

Wesentliche Leistungen sind.

  • Gestaltung und Verhandlung der Kaufverträge (ggf. mit oder ohne legal Due Diligence)
  • Entwicklung des öffentlichen Baurechts
  • Gestaltung von Planungs- und Bauverträgen
  • Rechtliches und technisches (gemeinsam mit beratenden Ingenieuren) Controlling und Risikomanagement
  • Rechtliches und technisches (gemeinsam mit beratenden Ingenieuren) Nachtragsmanagement

Wir kennen die Bauwirtschaft. Wir unterstützen und beraten Sie bei der Anbahnung und Verhandlungen von (GU-)Verträgen für eine partnerschaftliche Qualitäts- und preissichere Projektabwicklung.

Hotels


Als Spezialisten im Bau- und Immobilienrecht bieten wir einen umfassenden Service von der Standortentwicklung und Ausarbeitung des Vertragswerks über das juristische Projekt­management mit baubegleitender Beratung bis zur Inbetriebnahme und Rechtsbegleitung im Hotel-Alltag.

Vertragsgestaltung in der Hotelbranche.
Wir beraten Hotelunternehmen bei der Vertragsgestaltung von

  • Projektentwicklungsverträgen
  • Generalunternehmer-, Generalübernehmer- und sonstigen Bauverträgen
  • Architekten-, Ingenieur- und Beraterverträgen
  • Projektsteuerungs- und -managementverträgen
  • Hotelverträgen (Miet-, Pacht-, Leasing-, Franchise- oder Managementverträge sowie Hybridverträge)
  • Hotelausstattungsverträgen (FF&E)
  • Facility-Management-Verträgen
  • Dauernutzungsverträgen

Projektmanagement und baubegleitende Rechtsberatung für Hotels.
Wir unterstützen die Hotelbranche beim Projektmanagement und durch baubegleitende Rechtsberatung unter anderem mit:

  • Begleitung von Baugenehmigungsverfahren
  • technischem und juristischem Projektmanagement
  • Verhandlung von Nachträgen
  • Prozessführung
  • Unterstützung bei der Streitschlichtung
  • Beratung bei Erfüllungs- und Gewährleistungsfragen

Juristische Begleitung im Hotel-Alltag.
Wir begleiten das Hotel-Management von der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung über die Instandhaltung, Instandsetzung und Schönheitsreparaturen bis hin zur vorzeitigen Beendigung befristeter Miet- und Pachtverhältnisse. Mit unserer praxisnahen Rechtsbegleitung bieten wir professionelle Lösungen für alle Probleme rund um den Hotelbestand und Hotelbetrieb.

Referenzen.

  • Neue Dorint GmbH, zahlreiche Objekte mit unterschiedlichen Hotelbetreiberverträgen
  • projektbegleitende Beratung Projekt Zoofenster Berlin (Waldorf-Astoria Hotel 5 Sterne+) in allen Projektphasen (Rohbau, Ausbau, FF&E, Vertragsmanagement)
  • NH Hoteles, zahlreiche Objekte mit unterschiedlichen Hotelbetreiberverträgen
  • Daimler AG (Real Estate)
  • Alpine Bau Deutschland AG (Hotelneubauten in Essen (IC-Hotel)), Wettbewerbsverfahren in Ingolstadt
  • Alpine Bau Deutschland AG (AirrailCenter Frankfurt/Main (The Squaire)), baubegleitende Beratung mit anschließendem Schiedsverfahren
  • Max Bögl Bauunternehmung GmbH & Co. KG (Ibis Hotel SBK-Schillingbrückenkopf)
  • Universal Real Estate gemeinsame Beratung mit der URE als Partnergesellschaft

Unsere Ansprechpartner für Ihre Fragen.

Rainer Pietschmann
r.pietschmann@rae-pietschmann.de
Profil ansehen

Birgit Geißler
b.geissler@rae-pietschmann.de
Profil ansehen

IPM –
Integriertes
Projekt-
management


Wir begleiten Sie bei der Ideensuche, der Planung und der Realisierung Ihres Projektes. Gemeinsam lösen die Kooperationspartner Pietschmann Legal und beratende Ingenieurgesellschaften sowohl rechtliche als auch technische Probleme aus einer Hand.

Seien es Fragen der Immobilienentwicklung, des klassischen Anlagen-, Hoch- oder Tiefbaus, der Preisermittlung oder der Durchsetzung von Folgeansprüchen, insbesondere bei komplexen Abrechnungsstreitigkeiten aufgrund gestörten Bauablaufs. Fundiertes Ingenieurwissen und anspruchsvolle Rechtsberatung gehören in der Praxis zusammen. Eine erfolgreiche Projektrealisierung setzt über alle Phasen qualifizierte rechtliche und technische Entscheidungen voraus.

Ein eingespieltes, in der Praxis durch langjährige Zusammenarbeit bewährtes Team von Rechtsanwälten/-innen und beratenden Ingenieuren/-innen erspart Ihnen die Koordination der unterschiedlichen Fachleute. Sie bekommen die Lösung für Ihr rechtlich-technisches Problem aus einer Hand. Durch unser IPM – Integriertes Projektmanagement – stellen wir sicher, dass unsere Entscheidungen und Empfehlungen neben den rechtlichen Projektbesonderheiten auch die technischen Anforderungen des Projekts berücksichtigen.

Vergabe öffentlicher Aufträge


Die rechtlich-technische Beratung ermöglicht dem Auftraggeber eine auf das Projekt zugeschnittene Ausgestaltung der Verdingungsunterlagen und des Ausschreibungsverfahrens. Gemeinsam mit den Mandanten bereiten Pietschmann Rechtsanwälte und die kooperierenden Ingenieurbüros je nach Bedarf die Vergabeunterlagen vor, diskutieren die Wertungskriterien, den zeitlichen Ablauf und die Zulässigkeit von Nebenangeboten auf der Grundlage der aktuellen nationalen und europäischen Rechtsprechung und technischen Normen.

Auf Bieterseite bestimmt die rechtlich-technische Beratung die Rahmenbedingung für die Teilnahme an deutschen, europäischen und weltweiten Vergabeverfahren.

Mandanten erwarten klare Entscheidungsgrundlagen, die bei der Angebotsbearbeitung und für den Aufbau spezieller Rügeszenarien genutzt werden können. Die einschlägige Gesetzgebung, Rechtsprechung und nicht zuletzt das Marktgeschehen sind die maßgebenden Grundlagen für die Beurteilung der Angreifbarkeit von Entscheidungen.

Referenzen.

  • Rückbau des Palastes der Republik in Berlin
  • Umbau der Museumsinsel in Berlin
  • Umbau des Kinderzentrums Monumentenstraße in Berlin
  • Justizzentrum Potsdam
  • Staatsbibliothek zu Berlin
  • Rechtsgutachten im Auftrag einer Tochtergesellschaft des Landes Berlin
  • Polizeiakademie Oranienburg
  • Umbau eines Bürogebäudes der BSR (Ringbahnstraße 96)
  • dauerhafte Beratung bei der Vergabe von DV/IT-Anlagen für Krankenhäuser und Abrechnungsanstalten

Externe
Vergabestelle
für Bau- und
Planungs-
leistungen


Bei der Vergabe von Generalunternehmerleistungen und komplexen Planungsaufgaben ist es von außerordentlicher Bedeutung, auf allen Stufen der Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens das komplette Spektrum an Planungs- und Fachplanungsleistungen zu integrieren. Diese Aufgabe kann die Kanzlei Pietschmann Legal gemeinsam mit ihren verbundenen Unternehmen Fiedler Beratende Ingenieure sowie Universal Real Estate Associates im eigenen Haus erfüllen.

Wir erarbeiten Lösungen, die alle technischen, kaufmännischen und rechtlichen Facetten eines Projektes gleichermaßen berücksichtigen. Damit wird sichergestellt, dass das Ziel des Auftraggebers nicht während des Vergabeverfahrens geändert und damit der Beschaffungsprozess in die Phase der Bedarfsprüfung zurückversetzt werden muss.

Die umfassende Steuerung des Vergabeverfahrens betrifft:

  • die Bedarfsprüfung
  • die Markterkundung
  • die Bedarfsfeststellung
  • die Wahl des Vergabeverfahrens
  • den Aufbau der Leistungsbeschreibung
  • die Gestaltung und Diskussion der Wertungskriterien
  • die Zusammenstellung der Vergabeformulare
  • das Fristenmanagement
  • die Auswertung der eingehenden Angebote
  • die Kommunikation mit den Bietern
  • die Vorbereitung der Vergabeentscheidung

Bei der Erfüllung der vorstehenden Aufgaben sind wir aufgrund der engen Zusammenarbeit mit unseren verbundenen Unternehmen näher an der Praxis als unsere Wettbewerber.

Wir verfügen über eine hochsichere EDV-Struktur und können maximale Datensicherheit bei der Durchführung komplexer Vergabeverfahren gewährleisten. Auf das konkrete Projekt zugeschnittene internetbasierte Kommunikationslösungen bieten klare Strukturen und vermeiden eine unübersichtliche Kommunikation zu Einzelthemen per Fax oder E-Mail.

Unser Ansprechpartner für Ihre Fragen.

Rainer Pietschmann
r.pietschmann@rae-pietschmann.de
Profil ansehen

Schlichtung
von Bau-
streitigkeiten


Baustreitigkeiten scheinen unvermeidbar. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. In den vergangenen Jahren sind alternative Wege der Streitbeilegung – als Alternative zum Gerichtsprozess – entwickelt und diskutiert worden. Zu nennen ist hier insbesondere die Mediation, welche zunächst im Wesentlichen mit Erfolg bei Familienrechtsstreitigkeiten angewandt wurde. Zunehmend wird die Durchführung von Mediationsverfahren auch für Baustreitigkeiten in Erwägung gezogen.

Im Mediationsverfahren auf Fachwissen bauen.
Wie die eigenen Erfahrungen zeigen, genügt es jedoch in einer Anzahl von Fällen nicht, wenn der von den Parteien beauftragte Mediator eine Konfliktlösung moderiert. Gerade komplexe und umfangreiche Baustreitigkeiten erfordern für eine Objektivierung des Sachverhaltes besonderes technisches, baubetriebliches und juristisches Fachwissen und Erfahrung. Dieses Fachwissen steht jedoch in Mediationsverfahren nicht im Vordergrund. Mediation wird vielmehr weitgehend dahin verstanden, dass das Konsens-Prinzip von der Klärung der Sachfragen überlagert wird. Dabei wird teilweise nicht deutlich, ob damit allein das Ergebnis des Mediationsverfahrens oder auch der Weg dorthin gemeint ist.

Die Praxis zeigt, dass in der Regel die Parteien großer Bauvorhaben sehr wohl dazu in der Lage sind und auch die Bereitschaft mitbringen, konträre Standpunkte sachgerecht miteinander zu diskutieren, es jedoch oftmals Dritter bedarf, die keine eigenen wirtschaftlichen Interessen mit dem Bauprojekt verbindet. Denn wer als Projektleiter für eine Bauunternehmung oder einen Projektentwickler / Bauherrn arbeitet, hat naturgemäß vorrangig den Projekterfolg seines Auftraggebers vor Augen. Zudem bestehen auf Großbaustellen für das leitende Projektpersonal auf beiden Seiten oftmals Informationsdefizite, da die fachlich Beteiligten der jeweiligen Lager aus ihrer Sicht dem Führungspersonal Sachverhalte darstellen.

Auch in den Fachkreisen der Mediatoren wird dieses Problem diskutiert. Zunehmend wird daher ein „distributiver Verhandlungsansatz“ und eine sogenannte „fachspezifische Beratungsmediation“ für technisch und/oder juristisch komplexe Streitigkeiten zum Teil empfohlen. Damit erhalten auch neben den Mediationsverfahren von Baustreitigkeiten die bewährten und übernommenen Prinzipien der Schlichtung Einzug.

Unsere Schlichtungsordnung kann hier heruntergeladen werden.
Schlichtungsordnung_fuer_das_Bauwesen_2014.pdf

Prozessführung
Litigation


Ein guter Anwalt muss die Risiken und Chancen einer eventuellen Prozesslage auch im Rahmen seiner Beratung stets im Auge haben. Unser erklärtes Ziel ist es, Prozesse zu vermeiden. Gleichwohl müssen Prozesse exzellent beherrscht werden. Hierzu zählt für die Großverfahren die notwendig effektive Organisation – z.B. elektronisches umfassendes Dokumentenmanagement – und die Erfahrung von Rechtsanwälten im Bau- und Immobilienrecht.

Daneben ist wegen der technischen und baubetrieblichen Komplexität eine klare und strukturierte Darstellung des Streitstoffes von besonderer Bedeutung. Denn was das Gericht nicht versteht und es nicht verständlich dargestellt ist, aus welchem (technischen) Sachverhalt ein Anspruch hergeleitet wird, kann es nicht zusprechen. Gemeinsam mit unseren Partnerbüros leisten wir diese Darstellung aus rechtlicher und technischer Sicht in mehr als 100 Großverfahren. Dabei arbeiten wir auch hier in jeder Phase darauf hin, dass Unstimmigkeiten einvernehmlich beigelegt werden. Dies darf aber nicht um jeden Preis geschehen.

Recht der Architekten
und Ingenieure


Das Recht der Architekten und Ingenieure ist für uns ein weiteres bedeutendes Beratungsfeld. Wir beraten Architekten- und Ingenieurgesellschaften in allen Fragestellungen im Zusammenhang mit Honorierung, Risiko-Management sowie Haftung.

Besondere Bedeutung hat dieses Rechtsgebiet für das Bau- und Immobilienrecht, da die klare und eindeutige Regelung der Schnittstellen zwischen Architekten und (Fach-)Planern und später eventuell von der Ausführungsseite übernommenen Planungsaufgaben den Projekterfolg wesentlich mitbestimmt.

Auch im Bereich des Architekten- und Ingenieurrechts arbeitet Pietschmann Legal eng mit beratenden Ingenieuren zusammen, wenn es beispielsweise um die Abgrenzung der Planungsleistungen im Bereich des Stahlbaus zwischen Ausführungs- und Montageplanung geht oder wenn Leistungsbeschreibungen als funktionale Baubeschreibung in Werkverträge übernommen werden sollen.

Internationale Schiedsverfahren
International Arbitation


Pietschmann Legal ist – als eine der wenigen mittelständischen Kanzleien – seit Jahren Vertreter der Industrie, Projektentwickler und Investoren in internationalen Schiedsverfahren. Wir betreuen unsere Mandanten in allen Phasen und Fragen der Schiedsgerichtsbarkeit (Schiedsvereinbarungen, Einleitung des Schiedsverfahrens, Verfahrensgestaltung, ökonomische Abwicklung, Vertretung und Durchsetzung). Dabei ist unser Schwerpunkt die inhaltliche-materielle Gestaltung des Verfahrens. Denn hiervon hängt letztlich der Erfolg ab. Die Fortbildung in den wichtigsten Europäischen Schiedsordnungen (z.B. SL Bau, ICC, Wiener Regeln) in englischer und deutscher Sprache ist dabei selbstverständlich.

Immobilien-
wirtschaft


Auf dem Gebiet der Immobilienwirtschaft unterstützt Sie das Pietschmann-Team bei Fragen rund um die Immobilie.

Hierzu zählen neben der Erstellung rechtlicher und technischer Gutachten im Rahmen der Immobilien-Due-Diligence für Immobilientransaktionen auch die umfangreiche Beratung auf dem Gebiet der Projektentwicklung. Pietschmann Legal berät Sie darüber hinaus bei Fragen des Wohnungseigentumsrechts und des gewerblichen und privaten Mietrechts. Es versteht sich von selbst, dass hierbei auf die damit zusammenhängenden wirtschaftlichen Fragestellungen und Zielsetzungen unserer Mandanten ein besonderes Augenmerk gelegt wird.

Immobilien
Due Diligence


Die rechtlich-technische Immobilien-Due-Diligence liefert eine klare Entscheidungsgrundlage für das Investment und Instrument der Kaufpreisfindung. Die sich ergebenden Risiken im Rahmen der Prüfung werden herausgearbeitet und können damit eingepreist werden. Bei der Prüfung der Mietverträge und Mieterstruktur gilt der Grundsatz: “Leave no stone unturned”.

Die Ergebnisse der rechtlich-technischen Due Diligence bestimmen die vertraglichen Regelungen zur Festlegung des Kaufgegenstandes oder des Inhaltes der Gesellschaft (Share Deal) sowie die Haftung (Garantien, Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen). Die Due Diligence wird vor Vertragsschluss durchgeführt (Pre Acquisition Audit). Aber auch danach kann eine Due Diligence notwendig werden (Post Acquisition Audit).

Im Rahmen der Due Diligence werden vor allem folgende Prüfungen durchgeführt.

  • Vertragsprüfungen (Mietverträge, Versicherungsverträge, Facility-Management-Verträge, Verträge mit Versorgungsunternehmen, Arbeitsverträge etc.)
  • Prüfung der Dienstbarkeiten, Nutzungsrechte, Grundbücher
  • Track Record der Rechtsstreitigkeiten der vergangenen Jahre
  • öffentlich-rechtliche Prüfung einschließlich Brandschutz
  • Qualitätsprüfung des Gebäudes einschließlich seiner gebäudetechnischen Anlagen und Energieeffizienz
  • Ermittlung möglicher weiterer Kosten für Instandsetzung, Aufwertung, Umrüstung oder Umnutzung der Immobilie
  • rechtlich-technische Untersuchung der Möglichkeiten der Änderung der Nutzung

Public Private Partnership


Public Private Partnership hat in den vergangenen Jahren eine zunehmende Bedeutung gewonnen. Wir betreuen schwerpunktmäßig die Industrie und den Mittelstand bei der Teilnahme an Vergabeverfahren einschließlich des Vertragsmanagements.

Vertrags-
und Nachtrags-
management


Basierend auf langjähriger Erfahrung im Vertragsmanagement berät Pietschmann Legal Sie bei der juristischen und technischen Gestaltung eindeutiger Vereinbarungen für die Ausführung der Leistungen im Hoch-, Tief- und Spezialtiefbau. Darüber hinaus werden Sie beim Abschluss und der Abwicklung von Bauverträgen umfassend beraten und unterstützt.

Die tatsächlich ausgeführte Leistung (Bau-Ist) kann aus vielfältigen Gründen von der vertraglich vereinbarten Leistung (Bau-Soll) abweichen. Oft sind Störungen durch mangelhafte oder verzögerte Vorleistungen von Unternehmern, Leistungsänderungen oder zusätzliche Leistungen hierfür die Ursache. Die Bewertung der Ursachen und Auswirkungen von Störungen, geänderten oder zusätzlichen Leistungen führt in der Regel zu Kontroversen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Mit unserem Ingenieurteam unterstützen wir Sie bei der Erstellung, Begründung und Bewertung Ihrer Nachtragsforderungen, bei der Abwendung unberechtigter Forderungen sowie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Vertragspartner.

Im Einzelnen bieten wir folgende Beratungsleistungen an.

  • Erstellung, Begründung und Bewertung von Nachtragsforderungen
  • Abwendung unberechtigter Forderungen
  • Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber dem Vertragspartner
  • Ermittlung von Störungskosten (Schadensersatz, Vergütungsansprüche)
  • Beratung in allen Phasen der baubetrieblichen Projektabwicklung (Vorbereitung, Planung, Vergabe, Durchführung und Abwicklung bis zur Schlussrechnungszahlung)
  • Abrechnung gekündigter Pauschalpreisverträge

FIDIC


Im internationalen Vertragsrecht haben die von der Fédération Internationale des Ingénieurs Conseils (FIDIC) entwickelten und standardisierten Musterverträge für internationale Großbauvorhaben immer mehr an Bedeutung gewonnen. Diese Verträge entstammen dem angelsächsischen Rechtskreis und werden immer häufiger bei europaweiten Ausschreibungen gefordert bzw. empfohlen und auch bei privat finanzierten Bauvorhaben vor allem in Osteuropa verwendet.

Das Pietschmann-Team hat internationale Bietergemeinschaften in Vergabeverfahren und in der Ausführung von Infrastrukturmaßnahmen und Bauprojekten mit europaweiter Bedeutung beraten.

Referenzen
eine Auswahl


Airbus Hamburg-Finkenwerder.

  • Integriertes juristisches Projektmanagement des Neubaus der Lackierhallen Airbus A380 in Hamburg-Finkenwerder

Airrail Center Frankfurt (Neubau).

  • Integrierte juristisch-baubetriebliche Beratung bei den Rohbauarbeiten, Nachtragsbearbeitung

Altes Pumpwerk Holzmarktstraße, Umbau und Erweiterung.

  • Baubegleitende Beratung
  • Fortschreibung der Bauablaufplanung

Arbeitsamt Berlin-Südwest.

  • Integriertes juristisches Projektmanagement des Neubaus

Ärztekammer Berlin.

  • Integrierte juristische baubetriebliche Beratung zum Neubau der Ärztekammer Friedrichstraße in Berlin

Autobahnbrücken A 100.

  • Integriertes juristisches Projektmanagement zur Beratung der Arbeitsgemeinschaft Autobahnbrücken A 100

Biosphäre Potsdam.

  • Integriertes juristisches Projektmanagement
  • Prozessführung des Generalübernehmers

CargoLifter (Werftanlage Brand).

  • Baubetriebliche Analyse zur Hallenmontage
  • Technische Vertragsprüfung

Denkmal für die ermordeten Juden Europas – Ort der Information in Berlin.

  • Gutachten zu Ursachen, Auswirkungen und Kosten des gestörten Bauablaufes

Detlev-Rohwedder-Haus, Berlin.

  • Integrierte juristisch-technische Beratung zu Sanierung und Umbau des ehemaligen Preußischen Kriegsministeriums

Deutscher Bundestag (Grundsanierung des Bürogebäudes Dorotheenstraße).

  • Integrierte juristische-baubetriebliche Beratung des AN
  • störungsmodifizierte Fortschreibung des Bauablaufs

Einkaufszentrum Alexa, Berlin Alexanderplatz (Neubau).

  • Integriertes Projektmanagement für den Rohbau
  • Darlegung von Mehraufwendungen infolge gestörten Bauablaufs

Einkaufszentrum Boulevard Berlin, Steglitz.

  • Integrierte juristische-baubegleitende Beratung
    Ablauf-, Termin-, und Störungsmanagement

EKZ Borsigturm, Berlin.

  • Integrierte juristisch-baubetriebliche Beratung zum EKZ mit Parkhaus und Bürogebäude
  • Gutachterliche Feststellung von Ursachen, Auswirkungen und Kosten des gestörten Bauablaufs

EKZ Neukölln, Berlin.

  • Integriertes juristisches Projektmanagement

Hauptbahnhof Nürnberg (Umbau).

  • Gutachterliche Stellungnahme zum Planfreigabe-Prozedere und hieraus folgenden Störungen der Ausführung

Hotel Mövenpick Berlin.

  • Integrierte juristisch-baubetriebliche Beratung zu Umbau und Sanierung
  • Nachtragserstellung und Schlussrechnungslegung

Humboldt Universität Berlin.

  • Baubegleitende Beratung zum Ersatzbau Mensa Nord

Industrie- und Handelskammer Berlin.

  • Integrierte juristisch-baubetriebliche Beratung zum Neubau des Ludwig-Erhard-Hauses
  • Baubetriebliche Analyse zu Störungen des Bauablaufes

Kant-Center Berlin (Umbau und Erweiterung).

  • Baubegleitende Beratung, störungsmodifizierte Fortschreibung der Bauablaufplanung, Nachtragsbearbeitung
  • Integrierte juristische-baubetriebliche Beratung des AN
  • störungsmodifizierte Fortschreibung des Bauablaufs

Kö-Haus Nord, Düsseldorf.

  • Integrierte juristisch-technische Beratung zum Neubau des Hotelgebäudes

Kugelhaus, Wiener Platz in Dresden.

  • Baubetriebliche Analyse zu Ursachen und Auswirkungen des gestörten Bauablaufes
  • Gutachterliche Stellungnahme bei Planungsleistungen

Landeszentralbank Berlin.

  • Integriertes juristisches Projektmanagement für den Um- und Erweiterungsbau

Lehrter Bahnhof, Berlin.

  • Integriertes juristisches Projektmanagement der Baugruben und des Rohbaus des Bügelgebäudes am neuen Hauptbahnhof Berlin

Metro 4 in Budapest (Neubau).

  • Juristische Beratung, Koordinierung und baubetriebliche Beratung bei Angebotserstellung

MK3, Nordbahnhof, Berlin.

  • Integrierte juristische-baubegleitende Beratung
  • Störungsanalyse im Baufortschritt

Münchner Tor (Neubau Hochhausensemble in München).

  • Gutachterliche Stellungnahme zu Ursachen, Auswirkungen und Kosten des gestörten Bauablaufes

Neubaustrecke Lüttich-Köln.

  • Integriertes juristisches Projektmanagement

NH Hoteles Deutschland GmbH.

  • Beratung zu Qualität und Sichtmanagement in München, Nürnberg, Berlin, Göttingen

Novartis Headquarter in Basel, “Diener Building” (Neubau).

  • Baubegleitende Beratung, störungsmodifizierte Fortschreibung der Bauablaufplanung
  • Baubetriebliche Analyse zu Ursachen, Auswirkungen und Kosten des gestörten Bauablaufes

Potsdamer Platz, Berlin.

  • Integriertes juristisches Projektmanagement zur Beratung der Arbeitsgemeinschaft A1, B1 bezüglich des Rohbaus an den Hochhäusern DaimlerChrysler Immobilien und Regionalbahnhof Potsdamer Platz
  • Integriertes juristisches Projektmanagement des Rohbaus Ritz-Carlton Hotel

Rheinkraftwerk Iffezheim (Erweiterung).

  • Integrierte juristische-baubetriebliche Beratung
  • Prüfung Nachträge der Nachunternehmer
  • störungsmodifizierte Terminfortschreibung
  • Prüfung des Schriftverkehr

Riemers Hofgarten.

  • Integriertes juristisches Projektmanagement zur Begleitung der Prozeßführung am denkmalgeschützten Ensemble

Schleuse Hohenwarthe und Schleuse Berlin.

  • Integriertes juristisches Projektmanagement der Arbeitsgemeinschaften zum Neubau der Schleusen

Schloss Bellevue in Berlin.

  • Integriertes juristisches Projektmanagement für den Umbau
    Darlegung von Mehraufwendungen infolge gestörten Bauablaufs

Stahlbau Kraftwerke Neurath, Datteln, Walsum (Neubau).

  • Integriertes Projektmanagement für den Rohbau, Nachtragsbearbeitung

TFH Wildau.

  • Integrierte juristisch-baubetriebliche Beratung an Rohbauarbeiten für den Umbau von Halle 10
  • Nachtragsbearbeitung

VW Design Studio Potsdam (Neubau).

  • Baubetriebliche Analyse zu Auswirkungen und Kosten des gestörten Bauablaufes

Waldorf Astoria Hotel (für den Generalunternehmer Alpine Bau Deutschland AG).

  • Vertragsmanagement
  • baubegleitende Beratung für den Bau, Ausbau
  • FF [&] E und NU-Management