Details
Die Bundesregierung sieht in ihrem Gesetzesentwurf die Aussetzung der Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages vor, sofern sich die Insolvenz in den Folgen der Corona-Krise begründet. Weitere Informationen und Hintergründe zum Entwurf des COVInsAG finden Sie in unserem Legal Update.