An: 27. März 2020

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Die Bundesregierung sieht in ihrem Gesetzesentwurf die Aussetzung der Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages vor, sofern sich die Insolvenz in den Folgen der Corona-Krise begründet. Weitere Informationen und Hintergründe zum Entwurf des COVInsAG finden Sie in unserem Legal Update.

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