An: 30. März 2020

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Beruft sich der Bauunternehmer auf das Vorliegen der höheren Gewalt infolge der Corona-Krise, so gelten die Grundsätze der Darlegungs- und Beweislast. Informieren Sie sich jezt in unserem Legal Update, welche Anforderungen an eben diese Grundsätze gestellt werden.

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