An: 12. April 2017

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung im März 2017 endgültig entschieden, dass die Kündigung des Pachtvertrages und die Schließung des Hotels durch die nh-Hotelgruppe gerechtfertigt war (5 O 38/12 LG Göttingen, 9 U 26/15 OLG Braunschweig, XII ZR 77/16 BGH).

nh sah im Jahr 2010 den Brandschutz zum Schutz ihrer Gäste und der Mitarbeiter nicht mehr vollumfänglich gewährleistet und sich dazu veranlasst, das Pachtverhältnis endgültig zu beenden. Die Gerichte aller Instanzen haben dem Brandschutz und dessen Anforderungen an den Betrieb des Hotels eine außerordentlich hohe Bedeutung eingeräumt und damit die Auffassung der nh-Hotelgruppe vollumfänglich bestätigt. nh Hoteles wurde vorprozessual wie auch durch die Instanzen durch Pietschmann Legal vertreten, federführend Rainer Pietschmann und Peter Klum (Rechtsanwalt und ehemals Vorsitzender Richter am Kammergericht), technische Beratung und Begleitung Herr Dipl.-Ing. Margulies.

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